Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Das umfasst unter anderem Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag und Kündigungsfolgevereinbarung, Arbeitszeugnisse, Urlaub, Betriebsübergang, Sozialabgaben, Arbeitslosengeld und Sperrzeiten.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten beruht dabei auf unserer hohen fachlichen, auch Themen übergreifenden Sachkompetenz sowie der sehr persönlichen und engagierten Betreuung.


Beratung

Eine gründliche Beratung steht am Anfang eines jeden Mandatsauftrages mit einer gemeinsamen Aufarbeitung des relevanten Sachverhalts und der Erläuterung Ihrer vorhandenen Strategieoptionen . Dabei klären wir Sie auch über das zu erwartende Kostenrisiko auf.

Außergerichtliche Vertretung

Ein gütlicher Einigungsversuch hat für uns im Normalfall Vorrang, weil Sie hierdurch in erheblichem Umfang Kosten sparen können.

Prozessführung

Eine gütliche Einigung ist nicht immer möglich. Dann ist ein Prozess unvermeidbar. Davor gibt es bei uns immer die sorgfältige Prüfung der aktuellen Rechtslage, die nüchterne Aufklärung über Ihre realistischen Erfolgsaussichten und Ihre umfassende Beratung über Alternativen sowie das mögliche Kostenrisiko.

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersver-sorgung. Der Betrieb übernimmt eigentlich nur die technische Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters.

Doch diese Verträge können  für den Arbeitgeber bei ungünstiger Gestaltung erhebliche Haftungsrisiken beinhalten.

Dabei ist für alle Seiten das profunde Fachwissen von Rechtsanwältin Hardt auch in der Steuer- und Finanzpraxis durch ihre Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin und Steuerberaterin von unschätzbarem Vorteil.